Allgemeine Geschäftsbedingungen
Termine absagen
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Ich bitte Sie, Termine mindestens 24 h vor Therapiestart abzusagen
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Bei Nichteinhaltung der Frist werden die gesamten Kosten der Behandlung in Rechnung gestellt
Ärztliche Verordnung
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Für die Behandlung ist zwingend eine ärztliche Verordnung / Zuweisung erforderlich.
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Ausschließlich präventive Leistungen dürfen nur gegenüber gesunden Personen erfolgen. Der Patient ist verpflichtet – wenn er unter Schmerzen leidet oder wenn ihm andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sind, dies dem zuständigen Physiotherapeuten sofort mitzuteilen.
Schritte zur Physiotherapie und Kostenrückerstattung
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Ärztliche Verordnung zur Physiotherapie holen und ggf. chefärztlich bewilligen lassen
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Rechnung und bewilligte Verordnung / + Originalzuweisung sowie Nachweis der erfolgten Zahlung (Kontoauszug) bei der Kasse einreichen.
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Rückerstattung des Kassatarifs auf ihr Konto (entsprechende Zusatzversicherungen übernehmen möglicherweise den Differenzbetrag).
Verrechnung
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Anfallende Kosten sind im Anschluss an die jeweilige Einheit zu begleichen
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Als Bezahlmethoden stehen die Sofortüberweisung oder Barzahlung zur Verfügung
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Bei Zahlungsverzug durch Patienten werden bei der ersten Mahnung eine Gebühr von 10€ und bei der zweiten Mahnung 15€ zusätzlich in Rechnung gestellt
Dokumentation – Datenschutz & DSGVO
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Therapeuten sind gesetzlich zur Dokumentation verpflichtet und müssen diese mindestens 10 Jahre aufbewahren. Durch die gesetzliche Verpflichtung muss keine dezidierte Einverständniserklärung vom Patienten eingeholt werden.
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Ihre Persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email Adresse), gesundheitsbezogenen Daten (Versicherungsdaten, Krankengeschichte, Befunde, Diagnose, Rezepte, Überweisungen, Behandlungs-Historie, Behandlungsnotizen, Dateien) und administrativ notwendigen Daten (Rechnungsanschrift, bezogene Leistungen, Rechnungen, Belege) von Patienten werden DSGVO konform verarbeitet und gespeichert. Dazu wird die Praxissoftware smartTherapy von Synaptos verwendet.
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Es werden keine Daten ohne Zustimmung des Patienten an Dritte weitergeleitet. Alle Informationen, die dem zuständigen Physiotherapeuten gegeben werden, unterliegen laut §11c des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) der absoluten Verschwiegenheitspflicht.
Ohne Einverständnis des Patienten werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, wird sich der Physiotherapeuten mit dem Patienten darüber beraten.
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Der Patient ist gemäß Datenschutzgesetz jederzeit berechtigt eine umfangreiche Auskunftserteilung zu den zur Person des Patienten gespeicherten Daten anzufordern.
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Gemäß Datenschutzgesetz kann der Patient jederzeit die Berichtigung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Allgemeines
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Nach der Physiotherapie können innerhalb der ersten 24 bis 48 Stunden körperliche Reaktionen im Positiven, wie auch als Erstreaktion auftreten. Der Patient ist verpflichtet den zuständigen Physiotherapeuten darüber zu informieren.
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Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Klagenfurt vereinbart. Es gilt das österreichische Recht.
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Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Verwendung der gewohnten männlichen Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen impliziert keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.
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